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KI-Bilder kennzeichnen, wie der AI Act es meint.

Zieh ein Bild rein oder gleich einen ganzen Stapel, wähl das offizielle EU-Icon oder ein Textlabel, lad alles wieder runter. Deine Bilder verlassen deinen Rechner nicht, die gesamte Verarbeitung läuft in deinem Browser.

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Schreibt IPTC:DigitalSourceType ins Bild, die dokumentierte Konvention für Herkunft. Nur bei PNG und JPEG.

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Was der AI Act wirklich von dir verlangt.

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Die Aufregung darum ist größer als die Regel selbst, und die meisten Zusammenfassungen im Netz werfen zwei völlig verschiedene Pflichten in einen Topf.

Zwei Rollen, zwei Pflichten

Wenn du ein KI-System anbietest (Artikel 50 Absatz 2), musst du die erzeugten Inhalte maschinenlesbar markieren, also so, dass eine Maschine sie als synthetisch erkennt. Das ist der Job von OpenAI, Adobe oder Midjourney, nicht deiner. Dafür gibt es Verfahren wie C2PA Content Credentials oder unsichtbare Wasserzeichen. Ein sichtbares Label erfüllt diese Pflicht nicht.

Wenn du KI-Inhalte veröffentlichst (Artikel 50 Absatz 4), musst du offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Hier reicht eine klare, wahrnehmbare Kennzeichnung, und genau die erzeugt dieses Tool. Das ist der Fall, der auf die meisten Unternehmen, Agenturen und Selbstständigen zutrifft.

Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake

Absatz 4 zielt auf Deepfakes, also auf Bild-, Ton- oder Videomaterial, das echten Personen, Orten oder Ereignissen so ähnlich sieht, dass man es fälschlich für authentisch halten könnte. Ein abstraktes KI-Muster als Hintergrundgrafik fällt nicht darunter. Eine KI-generierte Person, die aussieht wie ein Foto deines Teams, sehr wohl.

In der Praxis ist die Abgrenzung selten so eindeutig, wie sie klingt. Wer im Zweifel kennzeichnet, verliert nichts. Wer im Zweifel nicht kennzeichnet, trägt das Risiko allein.

Für Menschen sichtbar, für Maschinen lesbar

Auf Bilder schauen längst nicht mehr nur Menschen. Plattformen, Bildarchive und Redaktionssysteme lesen Metadaten, und für die Herkunft hat sich dort ein Feld etabliert: IPTC DigitalSourceType. Dieses Tool schreibt es auf Wunsch mit ins Bild, passend zur gewählten Kennzeichnung.

Drei Werte sind hier relevant: trainedAlgorithmicMedia für vollständig von einem Modell erzeugte Bilder, compositeWithTrainedAlgorithmicMedia für Material, das mit generativer KI bearbeitet wurde, und compositeSynthetic für Montagen, in denen KI-Teile mit echten kombiniert sind.

Verlässlich gelesen wird das Feld dort, wo Bilder verwaltet statt konsumiert werden: in Bildarchiven, Redaktions- und Asset-Systemen, von Prüfwerkzeugen. Es ist die dokumentierte Konvention für Herkunft, und es kostet nichts, sie einzuhalten.

Bei den sozialen Plattformen ist die Lage dünner, als die Ankündigungen klingen. In einem Test der IPTC vom März 2026 werteten Instagram und Pinterest das Feld aus, LinkedIn liest stattdessen C2PA, TikTok und YouTube erkannten gar nichts. Geprüft wurde dabei allerdings Material aus Metas eigenem Generator. Ob ein Feld, das ein Werkzeug wie dieses nachträglich setzt, genauso behandelt wird, sagt der Test nicht, und in der Praxis berichten Anwender, dass beim Hochladen weiterhin nur der manuelle Schalter greift. Die IPTC nennt den Stand selbst „a work in progress".

Deshalb beides: Das sichtbare Zeichen überlebt jede Neukodierung durch eine Plattform, das Metadatenfeld begleitet die Datei überall dort, wo sie unverändert weitergereicht wird. Einzeln hat jedes eine Lücke. Ein Zuschnitt entfernt übrigens beides, das eine so zuverlässig wie das andere.

Wichtig: Das Feld beschreibt, was das Bild ist. Wer hier die falsche Angabe wählt, hinterlegt eine falsche Aussage in maschinenlesbarer Form. Und es ersetzt nicht die Anbieterpflicht aus Absatz 2: Ein nachträglich gesetztes Feld ist keine C2PA-Signatur und belegt keine Herkunftskette, es ist eine Angabe des Veröffentlichenden.

Die Icons sind echt, aber freiwillig

Die drei Symbole in diesem Tool stammen aus dem offiziellen Icon-Set, das die Europäische Kommission im Juni 2026 veröffentlicht hat. Sie sind frei nutzbar, eine Namensnennung ist nicht nötig. Ihre Verwendung ist optional, die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Und umgekehrt gilt: wer die Icons verwendet, ist damit noch nicht automatisch rechtskonform. Verantwortlich für eine ausreichende Kennzeichnung bleibst du.

Mehr Details direkt an der Quelle: EU-Icons der Kommission und Artikel 50 im Wortlaut.

Häufige Fragen.

Muss ich wirklich jedes KI-generierte Bild kennzeichnen?

Nein. Die Offenlegungspflicht aus Artikel 50 Absatz 4 greift bei Deepfakes, also bei Inhalten, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen. Ein KI-generiertes Icon, eine abstrakte Textur oder eine offensichtlich stilisierte Illustration fallen nicht automatisch darunter. Sobald ein Bild aber als echtes Foto durchgehen könnte, solltest du kennzeichnen. Unabhängig vom Gesetz ist Transparenz gegenüber deinen Kunden ohnehin die bessere Position.

Reicht ein sichtbares Label, um den AI Act zu erfüllen?

Für die Rolle des Betreibers, also für dich als Person oder Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht: ja, eine klare und wahrnehmbare Kennzeichnung ist genau das, was Absatz 4 verlangt. Für die Rolle des Anbieters eines KI-Systems: nein. Absatz 2 verlangt dort zusätzlich eine maschinenlesbare Markierung, etwa über C2PA Content Credentials. Dieses Tool bedient bewusst den ersten Fall. Wenn du unsicher bist, in welcher Rolle du stehst, ist das genau die Frage, die man einmal sauber klären sollte, statt sie zu schätzen.

Werden meine Bilder auf einen Server hochgeladen?

Nein. Das Tool besteht aus einer HTML-Datei und etwas JavaScript. Dein Bild wird über die Canvas-Funktion deines Browsers verarbeitet und direkt bei dir wieder als Datei ausgegeben. Es gibt keinen Upload, keine Zwischenspeicherung und kein Konto. Du kannst die Seite laden, dein WLAN abschalten und trotzdem weiterarbeiten. Für die Reichweitenmessung läuft auf einem eigenen Server Matomo mit, das zählt Seitenaufrufe und bekommt von deinen Bildern nichts zu sehen.

Muss ich die offiziellen EU-Icons verwenden?

Nein. Die Kommission hat die drei Icons im Juni 2026 als freiwilliges Angebot veröffentlicht, frei nutzbar und ohne Pflicht zur Namensnennung. Ein klarer Textzusatz wie „KI-generiert“ erfüllt die Offenlegung genauso. Der Vorteil der Icons ist die Wiedererkennbarkeit über Sprachgrenzen hinweg. Der Nachteil: sie sind noch neu, viele Betrachter kennen sie nicht. Deshalb kannst du hier zwischen beiden Varianten wählen.

Alex Januschewsky

Alex Januschewsky

Zertifizierter KI-Beauftragter (ISO 42001) · Microsoft MVP Alumni · Salzburg

Seit 1989 in Werbung und Design, seit 2022 spezialisiert auf den professionellen Einsatz generativer KI. Ich baue solche Werkzeuge, weil die meisten Compliance-Fragen im Alltag kleiner sind, als sie klingen, und weil man sie einmal richtig lösen sollte statt zwanzig Mal halb.

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